Standard wird kein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten müssen: Dies entschied die Berufungskommission des Fußballverbandes, nachdem der Verein in erster Instanz zu einem Geisterspiel verdonnert wurde.
Bei der Partie am 7. Oktober gegen den RSC Anderlecht hatten Fans der „Rouches“ mehrfach Rauchbomben auf den Platz geworfen, was zu einer Unterbrechung des Spiels führte.
Daraufhin identifizierte der Verein die meisten der verantwortlichen Fans und erteilte ihnen Stadionverbote. Diese Maßnahme führte gestern dazu, dass der Verband es bei einer Strafe auf Bewährung beließ.
Das Gremium widersprach allerdings der Verteidigung des Vereins, man habe alles Mögliche unternommen, um einen solchen Zwischenfall zu verhindern. Die Berufungskommission erinnerte den Klub daran, dass es nicht der erste Vorfall im Sclessin-Stadion gewesen ist. Falls es zu neuen Vorkommnissen kommen sollte, werden Standard Lüttich zwei Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auferlegt.
Quelle: netecho
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