Die Situation um Ronald Vargas hat sich nicht verändert. Sein Umfeld untersucht nun, ob sie sich auf das Gesetz von Webster berufen können, auch wenn er damit nicht nach Anderlecht kommen würde.
Das Webster-Gesetz, eigentlich Artikel 17 aus dem FIFA-Reglement, beinhaltet, dass ein Spieler, der drei Jahre oder länger bei einem bestimmten Verein spielt, für einen begrenzten Betrag zu einem ausländischen Verein wechseln kann. Das System ist nach dem Schotten Andy Webster benannt, der diesen Artikel 2006 als Erster anwandte.
Könnte sich Vargas auf diese Art und Weise bei Club Brügge freikaufen, könnte er nicht nach Anderlecht gehen. Artikel 17 gilt nämlich nur bei einem internationalen Transfer.
Inzwischen haben auch die portugiesischen Vereine Benfica und Sporting Lissabon Interesse an den Venezonaler und auch ein niederländischer und russischer Verein sollen Interesse bekunden.
Bei Anderlecht schaut man sich die Situation weiterhin an, aber unternimmt selber keine Aktionen.
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