Anderlecht muss einen Teil der Tribüne 4 einmalig schließen

DIENSTAG, 11 FEBRUAR 2020, 17:04 - RSCA Skater
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ANDERE Die zuständige Kommission des Fußballverbands hat entschieden, dass Anderlecht in einem Heimspiel die Fanblöcke N0, N1, N2, N3, N4, N5 und N6 der Tribüne 4 schließen muss. Das sind die Fanblöcke, in denen sich der harte Kern während der Spiele aufhält.

Anderlecht erhält diese Strafe, da ein Fan während des Spiels gegen Club Brügge einen Knallkörper in Richtung des Brügge-Torwarts Simon Mignolet geworfen hatte. Der Rekordmeister muss darüber hinaus auch ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlen.

Der Verbandsanwalt Kris Wagner hatte zuerst ein Bußgeld von 2.500 Euro gefordert, aber die Strafe der Kommission fiel nun noch etwas höher aus. Vielleicht, weil Anderlecht in der näheren Verhangenheit schon öfter aufgrund eines Fehlverhaltens der Fans bestraft worden ist.

Anderlecht kann gegen diese Strafe wohl noch in Berufung gehen.



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